Auswirkungen der Lockerungen der Beschränkungen vom 11. Mai auf den Vereinssport
12. Mai 2020
Liebe Mitglieder,
der Trainingsbetrieb des mvd-sportvereins ist seit dem 15. März auf behördliche Anweisung hin eingestellt. Acht Wochen ohne gemeinschaftlichen Sport, 56 Tage ohne Begegnungen. Wir vermissen nicht nur das regelmäßige Training, sondern auch die Gespräche, das Lachen, das motivierende Miteinander.
Seit dem Wochenende wird medial von Lockerungen gesprochen und von Sport im Freien, den die Vereine wieder anbieten können. Auch wir hatten die Hoffnung:
Wären zumindest Outdoor-Trainings wieder möglich?
Wir haben aber auch etliche Infos von den Behörden und den Verbänden erhalten. Leider wurden die konkreten Verordnungen und Bedingungen erst in den letzten 1-3 Tagen versendet. Wir versuchen euch nun auf den aktuellen Stand zu bringen:
Der geltende Stand in Mannheim / Baden-Württemberg
Auszug von der Website der Stadt Mannheim:
„Mit der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten des Landes Baden-Württemberg ist es den Sportvereinen in Mannheim ab Montag, 11. Mai 2020, wieder möglich, in eingeschränktem Rahmen auf Freisportanlagen, Sportangebote für ihre Mitglieder anzubieten. Gleiches gilt für die Vereine, die auf städtischen Sportanlagen ihren Trainingsbetrieb absolvieren.“ …
In Kürze zusammengefasst bedeutet die in Baden-Württemberg geltende Verordnung für Sport im Freien das Folgende:
–1,50 m Mindestabstand – kein körperlicher Kontakt – Kontakte minimieren – Kein Umziehen vor Ort – Toilettenbenutzung zeitversetzt
-in Gruppen von maximal 4 Personen pro Übungsleiter
-pro Gruppe 1.000,00 qm Fläche
-Gerätereinigung / Desinfektion
-Beschilderung mit Hygienevorschriften – Bereitstellung Hygienemittel
-Vor Wiederaufnahme Benennung einer Person pro Training bei den Behörden, die für die Einhaltung der Maßnahmen verantwortlich ist
-Dokumentation aller mit allen Kontaktdaten
-Gesundheitsabfrage der Teilnehmer*innen vor dem Training
*siehe Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten des Landes Baden-Württemberg
Einige Auflagen sind natürlich machbar, andere im Detail für uns einfach nicht durchführbar. Vor allem die Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Trainingseinheit lässt leider derzeit keinen anderen Schluss zu: Wir sehen im Moment keine Möglichkeit, im Rahmen dieser Einschränkungen als Verein ohne eigenes Gelände Training anbieten zu können.
mvd bleibt am Ball
Der § 4 der aktuellen Verordnung zu den Sportstätten besagt in etwa, dass sie so lange in Kraft ist, bis sie außer Kraft tritt. Was bedeutet das? Der ‚Eingeschränkte Rahmen’ kann sich und wird sich in die eine oder andere Richtung verändern.
Wir haben die Entwicklung schon seit Tagen und Wochen intensiv im Blick. Die vielen Resolutionen der Dachverbände, Badischer Sportbund und anderer, haben wir permanent verfolgt und nachvollzogen. Der mvd hat an ’Virtuellen Runden Tischen Corona’ teilgenommen, um auf dem aktuellen Stand zu sein.
Dabei haben wir immer gesehen, dass die oberflächlichen Ankündigungen der Medien sich nicht mit den detaillierteren Vorgaben der Behörden des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Mannheim gedeckt haben. Enttäuschung leider vorprogrammiert!
Wir sind im Hintergrund immer aktiv. Und das bleibt auch so. Wir halten euch auf dem Laufenden und wünschen euch weiterhin Durchhaltevermögen, viel Freude bei den virtuellen Trainingsangeboten von mvd-fitness und natürlich beste Gesundheit!
Herzliche Grüße
Euer Markus